FAQ

Mitgliedschaft

Wie lange dauert eine Mitgliedschaft bei WORKCONTROL?

Eine Mitgliedschaft ist zeitlich unbegrenzt und wird jährlich automatisch verlängert.

Wie kann in die nächst höhere Mitgliedschaftsklasse gewechselt werden?

Wenden Sie sich hierfür per E-Mail an: support@workcontrol.ch

Registrierung

Wo befinden sich die Vorlagen zu den einzureichenden Dokumenten?

Die Vorlagen befinden sich unter Downloads im Login-Portal.

Muss man sich als Lieferant bei WORKCONTROL registrieren?

Für punktuelle Warenlieferungen auf Baustellen ist keine Registrierung erforderlich. Wird die Ware vom Lieferanten vor Ort weiterverarbeitet (z.B. Montage), muss sich dieser vorgängig registrieren.

Was bedeutet, dass der Name des GAV «gemäss SECO» angegeben werden muss?

Der Name des Gesamtearbeitsvertrages (GAV) muss gemäss den Vorgaben vom SECO angegeben werden (s. Link).
Link: seco.admin.ch

Was muss unter Handelsregister hochgeladen werden, wenn die Firma nicht eingetragen ist?

Sie können eine Bestätigung der Ausgleichskasse hochladen, die Ihre Selbständigkeit bestätigt.

Wie erfasse ich Mitarbeiter, die nicht dem GAV unterstellt sind?

Legen Sie ein Bestätigungsschreiben bei, das bezeugt, dass der entsprechende Mitarbeiter keinem GAV unterstellt ist, inkl. Begründung. Aus dem Dokument muss hervorgehen, dass die minimalen Lohnbedingungen eingehalten werden. Lohn und Lohnklasse müssen in diesem Fall nicht angegeben werden (Ziff. 4).

Was ist ein NOGA-Code und wie bekomme ich einen solchen?

Der Code wird vom Bundesamt für Statistik erstellt und übermittelt. Loggen Sie sich hierfür auf dem UID-Portal des Bundesamts für Statistik ein (s. Link). Dort können Sie das PDF mit Ihrem NOGA-Code generieren. Die Login-Daten für das UID-Portal erhalten Sie vom Bundesamt für Statistik.
Link: uid.admin.ch

Welche Art von Dokument kann ich hochladen, wenn die Aufenthaltsbewilligung unseres Mitarbeiters beim Migrationsamt in Bearbeitung ist?

Verlangen Sie beim Migrationsamt eine entsprechende Bestätigung über den Bearbeitungsstatus und laden Sie diesen hoch.

Wo erhalte ich Informationen zu den EKAS-Richtlinien?

Auf der Website der Eidgenössichen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS), s. Link.
Link: ekas.admin.ch

Wenn ein Mitarbeiter keinen gültigen Pass (oder ID) seines Herkunftslandes hat: Welches Dokument kann hochgeladen werden?

In diesem Fall können Sie eine gültige Aufenthaltsbewilligung hochladen.

Können Registrierungs-Dokumente auch per Post oder E-Mail an WORKCONTROL übermittelt werden?

Die Dokumente müssen im Login-Portal hochgeladen werden. Das einzige Dokument, das per E-Mail und Post übermittelt werden kann, ist der Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung.

Weshalb wird das Bild eines Mitarbeiters beim Hochladen zurückgewiesen?

Bitte prüfen Sie die Bildqualität. Damit der Mitarbeiter auf seinem persönlichen Badge identifizierbar ist, muss das Bild eine gute Qualität aufweisen.

Weshalb wird im Profil nach dem Hochladen der Dokumente der Hinweis «Fehlende Dokumente» angezeigt?

Dieser Hinweis ist sichtbar, solange die Dokumente bei WORKCONTROL in Prüfung sind.

Müssen Geschäftsführer und Lehrlinge ebenfalls unter «Mitarbeiter» erfasst werden?

Jeder Mitarbeiter, der Zugang zur Baustelle haben soll, muss registriert werden.

Die Dokumente des Mitarbeiters sind seit längerer Zeit hochgeladen, jedoch wurden sie bisher nicht geprüft.

Solange kein Bild des Mitarbeiters hochgeladen ist, können die Dokumente nicht abschliessend geprüft werden.

Wie kann ich temporäre Mitarbeiter anmelden?

Temporäre Mitarbeiter können unter «Mitarbeiter» erfasst werden. Anstelle der Deklaration zur Einhaltung der minimalen Lohnbedingungen bitte den Einsatzvertrag einreichen.

Kann ich Mitarbeiter von Subunternehmen unter unseren eigenen Mitarbeitern erfassen?

Nein, jedes Subunternehmen muss sich und seine Mitarbeiter selber registrieren.

Warum wird eine Einzeldeklaration nicht akzeptiert?

Der Arbeitnehmer muss das gesamte Dokument (Lohnbedingungen) zur Kenntnis genommen haben, nicht nur die letzte Seite oder die Ziff. mit dem Mindestlohn.

Warum muss ich mich registrieren, obwohl ich auch ohne Badge auf der Baustelle arbeiten kann?

Die Registrierung auf der WORKCONTROL-Plattform ist Pflicht, um für das Erstunternehmen (GU/TU) arbeiten zu können. Diese Information befindet sich auch im Werkvertrag, den Sie mit dem Erstunternehmen unterzeichnet haben.

Ich bin blockiert, ich kann nicht mehr als 5 Mitarbeiter registrieren.

Sie haben die Mitgliedschaft mit 1-5 Mitarbeitern gewählt und die maximale Anzahl erreicht. Um mehr Personen registrieren zu können, müssen Sie Ihre Mitgliedschaft erhöhen.

Bei unseren Mitarbeitern steht der Status «Verifizierung notwendig».

Die Dokumente sind bei WORKCONTROL in Prüfung.

Wir haben uns registriert und kein Verifizierungs-E-Mail erhalten.

Melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail bei uns (support@workcontrol.ch). Wir werden Ihnen die E-Mail erneut zustellen.

Unser Mitarbeiter ist Schweizer Bürger, hat jedoch keine gültige ID/Pass. Kann ein alternatives Ausweisdokument hochgeladen werden?

Sie können den Fahrausweis hochladen.

Können wir die Mitarbeiter einer Tochtergesellschaft bei uns erfassen?

Ist die Tochtergesellschaft im Handelsregister als eigenständiges Unternehmen eingetragen, muss es sich selber bei WORKCONTROL registrieren.

Wo finde ich mein Registrationsdatum?

Auf der Jahresmitgliedschaftsrechnung oder im Login-Portal in der linken Spalte unterhalb der Kontaktangaben.

Badges

Gibt es Besucher-Badges für punktuelle Baustelleneinsätze nicht registrierter Mitarbeiter?

Besucher-Badges werden von den Erstunternehmen verwaltet.

Kann ich die bestellten Badges persönlich abholen?

Badges werden nur per Post verschickt. Eine Abholung ist nicht möglich.

Muss ich den Badge eines ausgetretenen Mitarbeiters zurückschicken?

Nein, Sie können ihn vernichten und den Mitarbeiter auf der WORKCONTROL-Plattform deaktivieren.

Können Badges direkt an die Privatadresse von Mitarbeitern geschickt werden?

Badges werden ausschliesslich an Firmen- oder Baustellenadressen geschickt.

Wo kann ich einen neuen Badge bestellen?

Via E-Mail an support@workcontrol.ch

Wie lange dauert es, bis Badges ausgestellt und verschickt werden?

Normalerweise sind die Badges innerhalb von zwei Arbeitstagen bei Ihnen.

Entsendung

Wieso kann ich die Entsendung nicht akzeptieren?

Die Entsendung kann erst akzeptiert werden, wenn das Unternehmen und mindestens ein Mitarbeiter vollständig erfasst sind und von uns aktiviert wurden.

Wie kann ich eine Entsendung beenden?

Nehmen Sie mit dem Erstunternehmen Kontakt auf. Die Arbeiten auf der Baustelle müssen vorgängig abgeschlossen sein.

Wir haben ein E-Mail erhalten mit der Info, dass eine neue Entsendung erstellt worden ist. Was müssen wir nun tun?

Loggen Sie sich ein und akzeptieren Sie im Register «Unternehmen» die Entsendung für das im gelben Balken erfasste Projekt.

Login-Portal

Im Portal wird ein rotes Feld mit «Offene Posten» angezeigt.

Begleichen Sie die noch offene Rechnung oder übermitteln Sie den Zahlungsbeleg an accounting@workcontrol.ch.

Im Portal wird ein rotes Feld mit «Offene Posten» angezeigt, obwohl ich alle Rechnungen bezahlt habe.

Fordern Sie unter accounting@workcontrol.ch eine Rechnungskopie der noch offenen Rechnung an oder übermitteln Sie ggf. den entsprechenden Zahlungsbeleg.

Wie kann ich die Kontaktangaben anpassen?

Diese werden von WORKCONTROL angepasst. Senden Sie uns hierzu eine E-Mail an support@workcontrol.ch mit allen Angaben.

Wie richte ich ein neues Login ein?

In Ihrem Profil unter Kontakte mittels Klick auf «+ Kontakte» oben rechts.

Datenbearbeitung

Beim Erfassen eines Mitarbeiters hat sich im Namen ein Schreibfehler eingeschlichen.

Schreibfehler werden von uns beim Validieren des Dokumentes gemäss hochgeladener Ausweiskopie angepasst.

Warum kann ich mich nicht als Kontakt hinterlegen?

Jede E-Mail-Adresse kann nur einmal verwendet werden. Ist Ihre E-Mail-Adresse bereits bei einem anderen Unternehmen (Tochtergesellschaft/Zweigniederlassung), das bei WORKCONTROL registriert ist, erfasst, kann sie kein zweites Mal hinterlegt werden.

Kann ich fehlende oder falsche Angaben auf Dokumenten von Hand ergänzen/korrigieren?

Nein, Ergänzungen und Korrekturen von Hand sind nicht erlaubt.

Ich habe versehentlich eine falsche Mitgliedschaft angewählt (z.B. 50 statt 1-5 Mitarbeiter).

Kontaktieren Sie unseren Kundensupport. Gemäss unseren AGB haben Sie die Möglichkeit, die Mitgliedschaft zum nächsten Fälligkeitsdatum der Rechnung anzupassen.

Meine Firmenadresse hat sich geändert.

Bitte laden Sie den neuen Handelsregisterauszug hoch. Die Daten werden anschliessend von uns angepasst.

Wie kann ein Mitarbeiter deaktiviert und gelöscht werden?

Der Mitarbeiter muss vom Subunternehmen deaktiviert werden. Ein Jahr ab Deaktivierungsdatum werden die Daten durch uns im Portal definitiv gelöscht (s. AGB Art. 3.4)

GAV

Wir sind keinem GAV unterstellt, weil es kein GAV in unserer Branche gibt. Muss ich trotzdem eine Deklaration zur Einhaltung der minimalen Arbeitsbedingungen hochladen?

Die Deklaration muss dennoch ausgefüllt werden, jedoch können Sie mittels Bestätigung begründen, warum Sie keinem GAV unterstellt sind.

Wir haben eine Bestätigung der paritätischen Kommission, dass wir den GAV einhalten. Kann ich diese hochladen?

Sofern die Bestätigung nicht älter ist als 12 Monate, können Sie diese anstelle der Deklaration zur Einhaltung der minimalen Arbeitsbedingungen hochladen.

Weshalb wird meine Deklaration zur Einhaltung der minimalen Lohnbedingungen zurückgewiesen, wenn ich mehr als den Mindestlohn angegeben habe?

Die Dokumente müssen den Mindestlohn gemäss GAV enthalten. Die effektiven Löhne sind hierbei nicht relevant.

Rechnungstellung

Auf meiner Rechnung tauchen mehrere Erstvalidierungen zu einem Mitarbeiter auf.

Sie haben möglicherweise mehrere Dokumente für Ihren Mitarbeiter hochgeladen. Im Portal können Sie dies unter «Dokumente» überprüfen.

Ich habe meine Rechnung verloren.

Bitte fordern Sie unter accounting@workcontrol.ch eine Rechnungskopie an.

Was ist mit «Revalidierung» in meiner Rechnung gemeint?

Die Revalidierung ist eine kostenpflichtige Dienstleistung zur Prüfung von Mitarbeiter-Dokumenten. Pro Dokument werden CHF 10 verrechnet.

Kündigung

Wie kann ich kündigen?

Senden Sie Ihren Kündigungsantrag auf den nächst möglichen Termin per E-Mail an accounting@workcontrol.ch oder per Post an WORKCONTROL Suisse AG, Chännelmattstrasse 9, 3186 Düdingen. Damit die Kündigung bestätigt werden kann, müssen die Entsendungen abgeschlossen und die Kündigung mindestens 3 Monate vor Erneuerung der Mitgliedschaft bei uns eingegangen sein.

Wann kann ich kündigen?

Jährlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ab Registrationsdatum. Voraussetzung ist, dass keine offenen Entsendungen vorliegen.

Wo finde ich die Kündigungsbedingungen?

In den AGB unter Ziff. 10

Ich habe gekündigt und anschliessend eine neue Entsendungseinladung bekommen. Kann ich die Kündigung zurückziehen?

Im Falle einer neuen Entsendung erlischt Ihre Kündigung automatisch, Sie müssen nichts weiter tun.

Ich habe gekündigt und meine Kündigung wurde abgelehnt, weil ich noch offene Rechnungen habe.

Begleichen Sie Ihre Rechnung und senden Sie Ihren Kündigungsantrag erneut auf den nächst möglichen Termin per E-Mail an accounting@workcontrol.ch oder per Post an WORKCONTROL Suisse AG, Chännelmattstrasse 9, 3186 Düdingen.

Ich habe meine Kündigung eingereicht und bekomme dennoch neue Rechnungen zugestellt.

Wenn Sie in der Zwischenzeit neue Mitarbeiter erfasst oder neue Dokumente für Ihre Mitarbeiter hochgeladen haben, ist Ihre Kündigung damit erloschen. Im Zweifelsfall senden Sie eine E-Mail an accounting@workcontrol.ch zur Klärung.

Kann ich während einer laufenden Entsendung kündigen?

Solange eine Entsendung aktiv ist, haben Sie Zutritt zur Baustelle und benötigen den von WORKCONTROL ausgestellten Badge. Damit dieser funktioniert, muss Ihr Konto aktiv sein. Sobald Ihre Arbeiten auf der Baustelle abgeschlossen sind, bitten Sie das Erstunternehmen, das Enddatum der Entsendung für Ihre Firma im WORKCONTROL-Portal zu hinterlegen.

Meine Kündigung wurde abgelehnt, weil ich die Kündigungsfrist nicht eingehalten habe.

Sie können Ihren Kündigungsantrag auf den nächst möglichen Termin per E-Mail an accounting@workcontrol.ch oder per Post an WORKCONTROL Suisse AG, Chännelmattstrasse 9, 3186 Düdingen, einreichen.

Sonstiges

Wie kann ich ein Projekt hinzufügen?

Die Einladung/Entsendung zu einem Projekt muss durch ein Erstunternehmen erfolgen.

Wie kann ich Mitarbeiter einem Projekt zuweisen?

Mitarbeiter werden automatisch zugewiesen.

Wie lange dauert es, bis ein Dokument validiert ist?

Die Bearbeitungszeit beträgt 48 Stunden.

Wie kann ich einen unterzeichneten Vertrag auf die Plattform hochladen?

Verträge müssen per E-Mail an support@worcontrol.ch und per Post an WORKCONTROL Suisse AG, Chännelmattstrasse 9, 3186 Düdingen, gesendet werden. Sie werden nach Unterzeichnung von uns hochgeladen.