AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der WORKCONTROL Suisse AG

Stand Januar 2024

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Vertragsverhältnisse und Vereinbarungen zwischen der WORKCONTROL Suisse AG („WORKCONTROL“), UID-Nr. CHE-380.729.173, Bahnhofplatz 1, 3011 Bern, sowie registrierten Bauherren, Erstunternehmen und Subunternehmen (unabhängig davon, ob sie innerhalb oder am Ende der Auftragskette Arbeiten ausführen sollen [Subsubunternehmen]) („Nutzer“) auf dem WORKCONTROL-Portal. Die AGB gelten für jede Art der Nutzung des WORKCONTROL-Portals und für sämtliche von WORKCONTROL in diesem Zusammenhang angebotenen Dienstleistungen, vorbehältlich einer separaten individuellen und schriftlichen Abrede.

2. Registration und Begründung eines Vertragsverhältnisses

Mit der Registration des Nutzers auf dem WORKCONTROL-Portal von WORKCONTROL wird ein unbefristetes Vertragsverhältnis mit WORKCONTROL eingegangen und die AGB von WORKCONTROL finden Anwendung. Wird ein individuelles Vertragsverhältnis zwischen den Parteien abgeschlossen, sind die AGB integrierender Bestandteil dieses Vertragsverhältnisses.

3. Leistungen von WORKCONTROL

3.1 Gesetzliche Grundlagen

Das WORKCONTROL-Portal von WORKCONTROL steht juristischen Personen und Unternehmen mit Sitz in der Schweiz und der Europäischen Union zur Verfügung. Das Entsendegesetz statuiert für das Baugewerbe in Art. 5 Abs. 1 EntsG eine Haftung des Erstunternehmers (Total- General- oder Hauptunternehmer) für die Nichteinhaltung der Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen durch die Subunternehmer, sofern er sich nicht von den Subunternehmern die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen anhand von Dokumenten und Belegen glaubhaft darlegen lässt (Art. 5 Abs. 3 EntsG). Laut Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV) zählen zur Sorgfaltspflicht auch die vertraglichen und organisatorischen Vorkehrungen, die erforderlich sind, damit der Erstunternehmer sich von den Subunternehmern, die innerhalb oder am Ende der Auftragskette Arbeiten ausführen sollen, die Einhaltung der minimalen Lohn- und Arbeits-bedingungen darlegen lassen kann (Art. 8c). Reine Planungsbüros ohne weitere Tätigkeiten gemäss Handelsregistereintrag, welche Arbeiten nach NOGA-Code Abteilung 71 ausführen (Architektur- und Ingenieurbüros; Technische, physikalische und chemische Untersuchung), sind nicht dem Entsendegesetz unterstellt. Sie können die Baustelle mit Besucher-Badges betreten. Wer regel-mässig Zutritt zu WORKCONTROL-Baustellen benötigt, kann als reiner Planer ohne jährliche Lizenz-Jahresgrundgebühr einen persönlichen Badge bestellen. Es fallen die Gebühren für Mitarbeiterregistration und -validierung und WORKCONTROL Badges an. Personalverleiher nach NOGA-Code Abteilung 7820 unterstehen nicht der Solidarhaftung im Rahmen der Entsendeverordnung. Sie können ohne Grundgebühr ein Nutzerkonto eröffnen. Für Mitarbeitende, welche Zutritt zu den WORKCONTROL-Baustellen benötigen, wird kostenpflichtig ein persönlicher Badge ausgestellt. Bauherren können gegen Entrichtung einer Pauschalgebühr ebenfalls ein Nutzerkonto eröffnen und für eigene Mitarbeitende einen persönlichen, kostenpflichtigen Badge bestellen.

3.2 Im Allgemeinen

WORKCONTROL stellt eine vollständige elektronische Lösung bereit (WORKCONTROL-Portal mit Nutzerkonto, WORKCONTROL-Badge, WORKCONTROL-App), um eine effiziente, vereinfachte und kostenoptimierte Umsetzung der gesetzlich geforderten Massnahmen nach dem Entsendegesetz zu ermöglichen. Auf dem WORKCONTROL-Portal können sich Bauherren, Erst- wie auch Subunternehmen elektronisch registrieren und die gesetzlich erforderlichen Angaben und Unterlagen für ihr Unternehmen sowie ihre Mitarbeitenden erfassen. Jeder registrierte Mitarbeiter erhält einen personalisierten Badge (WORKCONTROL-Badge) als Bestätigung über die Einhaltung der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen, der bei der Zugangskontrolle zur Baustelle überprüft und mit den Mitarbeiterlisten der Subunternehmer abgeglichen werden kann. Zugleich stellt WORKCONTROL Schnittstellen zu bestehenden Zutrittskontrollsystemen (sofern technisch möglich) und eine Mobile-Device-Applikation (WORKCONTROL-App) zur Verfügung, mit welcher durch Lesen des Badges mittels Abgleich mit den gespeicherten Mitarbeiterlisten der Subunternehmer überprüft werden kann, ob für den in Frage stehenden Mitarbeiter die verlangten Angaben und erforderlichen Dokumente auf dem WORKCONTROL-Portal gültig, erfasst und validiert worden sind. WORKCONTROL ist berechtigt, jederzeit, aus beliebigen Gründen und ohne vorherige Ankündigung an der Webseite und dem WORKCONTROL-Portal Änderungen vorzunehmen, insbesondere bei gesetzlichen Änderungen den Leistungsumfang, die Funktionalitäten, die Gestaltung oder die Inhalte der Webseite und dem WORKCONTROL-Portal nach freiem Ermessen zu erweitern, zu ändern, zu unterbrechen, einzuschränken oder ganz oder teilweise einzustellen.

3.3 Unternehmensregistration, Nutzerkonto und Dokumentenvalidierung

WORKCONTROL ermöglicht Nutzern, sich als Unternehmen zu registrieren und ein Nutzerkonto auf dem WORKCONTROL-Portal zu erstellen. Nutzer können auf dem Nutzerkonto eine beliebige Anzahl eigene Mitarbeitende als Unternehmens-Kontakt erfassen und ihnen einen personifizierten, passwortgeschützten Portalzugang eröffnen. Damit können Mitarbeitende der Nutzern Mutationen im Nutzerkonto vornehmen (Stammdaten anpassen, Dokumente hochladen, neue Mit-arbeitende erfassen) und Mitarbeitende des Erstunternehmens je nach Berechtigungsstufe auf Baustellen Badges überprüfen. Nutzer können auf dem Nutzerkonto die benötigten Unternehmensdokumente hochladen. WORKCONTROL validiert die erfassten Informationen und Dokumentationen nach Plausibilität, Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben, Vollständigkeit und Aktualität. Die Verantwortung für die Richtigkeit der erfassten Informationen und Dokumentationen verbleibt allein bei den Nutzern. Sind die Kriterien für die Validierung erfüllt, wird das Unternehmen im elektronischen Portal aktiviert. Die Validierung wird mindestens jährlich oder bei Änderungen (z.B. neuer GAV, abgelaufene Dokumente) laufend revalidiert. Die Validierung des Unternehmens ist Voraussetzung, dass auch Mitarbeitende des Unternehmens validiert werden können. Die Validierung der Nutzer erfolgt in der Regel innert 3 Arbeitstagen, sofern die notwendigen Dokumente korrekt und vollständig vorliegen.

3.4 Mitarbeiterregistration und -validierung, WORKCONTROL-Badges

WORKCONTROL ermöglicht Nutzern, Mitarbeiter zu registrieren. Sie können auf dem Nutzerkonto die benötigten Mitarbeiterdokumente hochladen. WORKCONTROL validiert die erfassten Informationen und Dokumentationen der Mitarbeitenden nach Plausibilität, Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben, Vollständigkeit und Aktualität. Die Verantwortung für die Richtigkeit der erfassten Informationen und Dokumentationen verbleibt allein bei den Nutzern.

Sind die Kriterien für die Validierung erfüllt, wird der Mitarbeitende im elektronischen Portal aktiviert. Die Validierung wird mindestens jährlich oder bei Änderungen (z.B. neuer GAV, abgelaufene Dokumente) laufend revalidiert. Die Validierung der Mitarbeiter der Nutzer sowie der Versand der WORKCONTROL-Badges erfolgt in der Regel innert 3 Arbeitstagen, sofern die notwendigen Dokumente korrekt und vollständig vorliegen. Validierte Mitarbeitende erhalten einen persönlichen WORKCONTROL-Badge. Mitarbeitende mit einem validierten und aktivierten WORKCONTROL-Badge können durch die involvierten Erstunternehmen auf die Bauprojekte eingeladen werden. Erstunternehmen können Mitarbeitende von Subunternehmen ablehnen (Vetorecht der Erstunter-nehmen). Über den WORKCONTROL-Badge kann auf den Baustellen via Zutrittskontrollsystem oder via WORKCONTROL-App einfach überprüft werden, wer die Baustelle betreten darf und die nötigen Anforderungen an die Dokumentation erfüllt. Für die Umsetzung einer konsequenten Zutrittskontrolle zur Baustelle ist allein das Erstunternehmen verantwortlich.

Ausgestellte Badges werden mindestens jährlich oder bei Änderungen (z.B. neuer GAV, abgelaufene Dokumente) laufend revalidiert. Ausgestellte WORKCONTROL-Badges, welche die Kriterien nicht mehr erfüllen, werden gesperrt und als ungültige Badges bei der Überprüfung per WORK-CONTROL-App erkannt. Der entsprechende Mitarbeitende wird im WORKCONTROL-Portal zusätzlich hervorgehoben. Nutzer können WORKCONTROL-Badges von Mitarbeitenden auch deaktivieren. Ein deaktivierter WORKCONTROL-Badge wird nach einem Jahr gelöscht.

Erstunternehmen entscheiden allein über die Abgabe von Besucher-Badges. Die Bestellung von kostenlosen Besucher-Badges wird auf 10 Stück pro Projekt beschränkt. Jeder weitere Besucher-Badge wird mit CHF 15.- pro Badge dem Erstunternehmen in Rechnung gestellt. Für die Überprüfung von Personen, welche mit Besucher-Badges auf den Baustellen arbeiten, ist allein das jeweilige Erstunternehmen verantwortlich. Subunternehmen haben keinen Anspruch auf Ausstellung von Besucher-Badges.

3.5 Kontrolle und Unterstützung

Bei Kontrollen durch autorisierte Behörden stellt WORKCONTROL den Behörden und den Nutzern die verlangten Mitarbeiterdokumente zur Verfügung. Dies geschieht in geeigneter Form via zeitlich begrenztem Datenzugriff elektronisch oder als Ausdruck per Postversand. WORKCONTROL unterstützt die Einführung der elektronischen Lösung bei den Subunternehmen mit Vorlagen (Musterformulare), telefonischem Support und bei Erstunternehmen mit Mitarbeiterschulungen nach Bedarf. WORKCONTROL ermöglicht dem Erstunternehmen via WORKCONTROL-App (Android und iOS) oder Computer-Login das WORKCONTROL-Portal zur Überprüfung des Entsendegesetzes zu nutzen. Mittels QR- Code auf dem WORKCONTROL-Badge kann überprüft werden, ob vom entsprechenden Mitarbeitenden alle nötigen Dokumente vorliegen und die Person durch WORKCONTROL validiert wurde (setzt eine Internetverbindung des Smartphones voraus). WORKCONTROL erstellt standardisierte, elektronische Schnittstellen zu bestehendem Zutrittskontrollsystem in der Regel innert 2 Wochen, sofern dies technisch möglich ist.

3.6 Leistungserbringung für Mitarbeiter von Bauherren, Erst- und Subunternehmen

WORKCONTROL erbringt keine Leistungen an die Mitarbeiter von Bauherren, Erst- und Subunternehmen und tritt mit ihnen in keine vertragliche Beziehung. Vertragliche Bindungen und Ansprüche entstehen ausschliesslich mit den auf dem WORKCONTROL-Portal als Nutzer registrierten Erst- und Subunternehmern im Sinne des Entsendegesetzes (EntsG).

3.7 Weitere Leistungen

WORKCONTROL kann den Nutzern weitere, vorstehend nicht näher bezeichnete kostenpflichtige Zusatzdienstleistungen erbringen, welche in separaten Verträgen geregelt werden.

4. Datenschutz, Einwilligung zur Weitergabe von Daten und Auftragsdatenverarbeitung

Die Verbindung zwischen registrierten Bauherren, Erstunternehmen, Subunternehmen (unabhängig davon, ob sie innerhalb oder am Ende der Auftragskette Arbeiten ausführen sollen [Subsubunternehmen]) und WORKCONTROL ist datenschutzrechtlich als Auftragsbearbeitung zu qualifizieren. Die Bearbeitung von Personendaten durch WORKCONTROL erfolgt daher auf der Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags. Die Genehmigung des Auftragsverarbeitungsvertrags durch den Nutzer im Zuge der Registrierung ist entsprechend Grundvoraussetzung, um ein Nutzerkonto auf dem WORKCONTROL-Portal zu erstellen. Der Nutzer willigt dabei insbesondere ein, dass WORKCONTROL sämtliche Daten, welche sich auf der WORKCONTROL-Plattform befinden, an autorisierte Kontrollbehörden sowie an involvierte Erstunternehmen weitergeben darf, damit diese die Einhaltung der gesetzlich geforderten Massnahmen nach dem Bundesgesetz über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne (Entsendegesetz), der Verordnung des Bundes über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Entsendeverordnung) sowie entsprechenden kantonalen Regelungen überprüfen kann. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Im Übrigen ergeben sich die datenschutzrechtlichen Pflichten und Rechte der Parteien aus dem Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung zwischen dem Nutzer und WORKCONTROL. Dieser ist nach Zustellung elektronisch im Nutzerkonto verfügbar. Zusätzliche Informationen zum Datenschutz finden sich auf der Homepage von WORKCONTROL.

5. Rechte der Nutzer

WORKCONTROL gewährt den Nutzern mit deren Registrierung entgeltlich ein nicht ausschliessliches, auf die Dauer des Vertragsverhältnisses mit WORKCONTROL befristetes, nicht auf Dritte übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur bestimmungsgemässen Nutzung des WORKCONTROL-Portals und der darin enthaltenen oder verfügbaren Informationen, und der Nutzer verpflichtet sich, das WORKCONTROL-Portal nur diesem Nutzungsrecht entsprechend zu nutzen. 

Die bestimmungsgemässe Nutzung des WORKCONTROL-Portals besteht bei Bauherren und Erstunternehmen in der Registrierung des eigenen Unternehmens und eigenen Mitarbeitenden, um zu überprüfen, ob Erstunternehmen, Subunternehmen sowie einzelne ihrer Mitarbeitenden durch WORKCONTROL validiert wurden und demnach die Anforderungen des Entsendegesetzes erfüllen. Erstunternehmen können zudem eigene Projekte/Baustellen auf dem WORKCONTROL-Portal erfassen und nach Einwilligung durch die Subunternehmen die erforderlichen Informationen und Dokumentationen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Entsendegesetz als Grundlage für den Zugang auf die Baustelle und für interne Kontrollen nutzen (Datennutzung). Autorisierten Kontrollbehörden werden die nötigen Angaben im Rahmen von Kontrollen zur Verfügung gestellt. Die bestimmungsgemässe Nutzung des WORKCONTROL-Portals besteht bei Subunternehmen in der Registrierung des eigenen Unternehmens und der Mitarbeiter sowie allenfalls eigenen Subunter-nehmen und deren Mitarbeiter sowie der Hinterlegung der erforderlichen Dokumentationen zur Ein-haltung der gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Entsendegesetz. Autorisierte Kontrollbehörden werden die nötigen Angaben im Rahmen von Kontrollen zur Verfügung gestellt.

Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung mit WORKCONTROL ist jede weitere oder darüberhinausgehende Verwendung der Webseite und des WORKCONTROL-Portals oder der darin enthaltenen oder verfügbaren Informationen unzulässig. Insbesondere ist jegliche Weiterverwertung oder das Zugänglichmachen der von WORKCONTROL zur Verfügung gestellten Inhalte unzulässig. WORKCONTROL ist insbesondere berechtigt, unter Einhaltung des Datenschutzrechts, Nutzerkonten zu sperren oder zu löschen oder Registrierungen zu entfernen, wenn der Verdacht besteht, dass ein Nutzer die Webseite und das WORKCONTROL-Portal im Verstoss gegen diese AGB, widerrechtlich oder unsittlich verwendet, sein Nutzerkonto unbefugt genutzt wird oder er seinen Pflichten als Nutzer (vgl. Ziff. 7 nachstehend) nicht nachkommt.

6. Pflichten der Nutzer

Die Nutzer sorgen im Zuge der Nutzung der Webseite und des WORKCONTROL-Portals für die Erfüllung der folgenden Verpflichtungen:

  • Sie machen die Zugangsdaten zu seinem Benutzerkonto unbefugten Personen nicht zugänglich.
  • Sie machen im Registrierungsdossier richtige und vollständige Angaben und sorgen für die Aktualität der hinterlegten Informationen und Dokumentationen.
  • Sie sichern zu, dass sie die anwendbaren Bestimmungen zum Datenschutz einhalten – insbesondere seinen eigenen Mitarbeitern und Angestellten gegenüber.
  • Sie sind für die Sicherung der Daten, insbesondere derjenigen Angaben, welche sie auf dem WORKCONTROL-Portal in ihrem Registrierungsdossier gespeichert haben, und der von ihnen veröffentlichten Informationen und Dokumentationen, selbst verantwortlich.
  • Sie bezahlen die jährlichen Lizenzgebühren für das WORKCONTROL-Portal sowie die Gebühren für Mitarbeiter-Badges und Validationen fristgerecht.
  • Sie melden den Austritt von Mitarbeitenden umgehend WORKCONTROL und deaktivieren den Mitarbeiter auf dem Nutzerkonto.
  • Sie melden WORKCONTROL sämtliche Verstösse gegen diese AGB unverzüglich. Insbesondere sind sie verpflichtet, WORKCONTROL jede unbefugte Nutzung des Nutzerkontos sowie betrügerisches Verhalten zu melden.
  • Sie stellen auf eigene Kosten sicher, dass bei ihnen die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des WORKCONTROL-Portals vorhanden sind und sie bei der Nutzung des Portals jeweils aktuelle Technologien verwendet, insbesondere die aktuelle Version des jeweiligen Webbrowsers. Bei Benutzung älterer oder nicht allgemein gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass das WORKCONTROL-Portal nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden kann.
  • Sie treffen die zur Sicherung seiner eigenen Systeme notwendigen Vorkehrungen auf eigene Kosten.

7. Immaterialgüterrechte / sonstige Rechte

Alle Rechte an der Webseite, dem WORKCONTROL-Portal und der WORKCONTROL-App sowie an den darin enthaltenen oder verfügbaren Informationen, insbesondere Rechte an der Software, Ausstattungen, Marken, Firmen und an allen Materialien, die in Zusammenhang mit dem WORKCONTROL-Portal stehen, stehen ausschliesslich WORKCONTROL und/oder den Lizenzgebern von WORKCONTROL zu. Nutzern und Besuchern der Webseite und des WORKCONTROL-Portals werden keine Rechte an der Webseite / WORKCONTROL-Portal und den darin enthaltenen Informationen übertragen. Ausgenommen von dieser Regelung sind ausschliesslich Rechte an den Registrierungen oder an den darin enthaltenen oder verfügbaren Informationen und Dokumentationen. 

8. Gewährleistungsausschluss, Haftung und Schadloshaltung

WORKCONTROL übernimmt keine Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Lohn- und Arbeitsbedingungen durch die Erst- und Subunternehmen, sondern stellt nur das WORKCONTROL-Portal zur Verfügung, auf der die Verantwortlichen die Informationen und Dokumentationen zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben elektronisch erfassen, registrieren und verwalten können. WORKCONTROL validiert die erfassten Informationen und Dokumentationen nach Plausibilität, Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben, Vollständigkeit und Aktualität. Die Verantwortung für die Richtigkeit der erfassten Informationen und Dokumentationen verbleibt allein bei den entsprechenden Nutzern (Erst- und Subunternehmen nach EntsG). Vorsätzlichen Betrug oder absichtliche Täuschung kann WORKCONTROL nicht verhindern.

Das WORKCONTROL-Portal wird im Zustand wie verfügbar zur Nutzung zur Verfügung gestellt. WORKCONTROL ist bestrebt, den Nutzern das bestmögliche Produkt für die Umsetzung des Entsendegesetzes zur Verfügung zu stellen und entwickelt das WORKCONTROL-Portal zu diesem Zwecke laufend weiter. Die Haftung von WORKCONTROL für sämtlichen Schaden im Zusammenhang mit der Nutzung der Webseite und des WORKCONTROL-Portals wird wegbedungen. Der Haftungsausschluss gilt insbesondere für Schaden, der wegen unbefugten Zugriffs auf ein Nutzerkonto, durch widerrechtliches oder sittenwidriges Verhalten von Nutzern oder Dritten, namentlich betrügerischer Registrierungen, oder durch Datenverlust bzw. Löschung (bspw. von im Registrierungsdossier gespeicherten Angaben oder von Inseraten) entsteht. Der Haftungsausschluss gilt nicht für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von WORKCONTROL verursachten Schaden.

Der Nutzer ist verpflichtet, WORKCONTROL vollumfänglich schadlos zu halten, falls WORKCONTROL von Dritten für Schaden belangt wird, der auf Handlungen des Nutzers im Zusammenhang mit dem WORKCONTROL-Portal zurückzuführen ist, und zwar unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Nutzers.

9. Kosten, Gebühren und Rechnungstellung

9.1 Bauherren

Die Kosten und Gebühren der Nutzung der Dienstleistungen von WORKCONTROL durch Bauherren richten sich nach den Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages für die Bauherrschaft.

Die Rechnungstellung erfolgt elektronisch erstmalig nach Vertragsunterzeichnung und in den Folgejahren jeweils im 2. Quartal des Folgejahres an die Adresse der Nutzer. Der Versand einer Papierrechnung auf Verlangen des Nutzers ist gegen Entrichtung einer Gebühr von CHF 2.- möglich. Die Nutzer leisten fällige Zahlungen innerhalb von 30 Tagen.

9.2 Erstunternehmen

Die Kosten und Gebühren der Nutzung der Dienstleistungen von WORKCONTROL durch Erstunternehmen richten sich nach den Bestimmungen der individuellen Vertragsverhältnisse.

Die Rechnungstellung erfolgt elektronisch erstmalig nach Vertragsunterzeichnung und in den Folgejahren jeweils im 2. Quartal des Folgejahres an die Adresse der Nutzer. Der Versand einer Papierrechnung auf Verlangen des Nutzers ist gegen Entrichtung einer Gebühr von CHF 2.- möglich. Die Nutzer leisten fällige Zahlungen innerhalb von 30 Tagen.

9.3 Subunternehmen

Bei Subunternehmern, Subsubunternehmen oder anderen registrierten Nutzern gelten die folgenden Grundsätze, soweit vertraglich keine abweichende Regelung getroffen worden ist.

Registrierung und Nutzung des WORKCONTROL-Portal setzen die Bezahlung einer grössenabhängigen Jahresgrundgebühr (Lizenzgebühr) voraus. Die Lizenzgrösse ergibt sich aus der maximal gleichzeitig aktiven Anzahl Mitarbeitenden, die im Laufe eines Vertragsjahres im WORKCONTROL-Portal erfasst und validiert werden. Bei der Berechnung der Jahresgrundgebühr ist die Summe der Validierungen von Mitarbeitenden aller in einem Nutzerkonto erfassten Unternehmen (inkl. Zweigniederlassungen) ausschlaggebend. Sofern die benötigte Anzahl zu erfassender Mitarbeiter die gewählte Lizenzgrösse übersteigt, wird die nächsthöhere Lizenz zur Abrechnung gebracht. Eine Reduzierung der Lizenzgrösse kann nur auf Ende eines Abrechnungsjahres erfolgen:

Jahresgrundgebühr für 0-5 MitarbeitendeCHF 250.00 (exkl. MwSt.)
Jahresgrundgebühr für 6-20 MitarbeitendeCHF 500.00 (exkl. MwSt.)
Jahresgrundgebühr für 21-50 MitarbeitendeCHF 1’000.00 (exkl. MwSt.)
Jahresgrundgebühr ab 51 MitarbeitendenCHF 2’000.00 (exkl. MwSt.)

Zusätzliche mengenabhängige Gebühren fallen für Mitarbeiterregistration und -validierung sowie WORKCONTROL-Badges an:

Mitarbeiter-Erstvalidierung
Ausstellung persönlicher WORKCONTROL-Badge / pro Mitarbeiter

CHF 25.00 (exkl. MwSt.)
Mitarbeiter-Revalidierung Folgejahre
Dokumenten-Revalidierung / pro Dokument

CHF 10.00 (exkl. MwSt.)
Erstellung WORKCONTROL-Besucher-Badges
Ab dem 11. Badge pro Projekt

CHF 15.00 (exkl. MwSt.)
Neuerstellung WORKCONTROL-Badge
Bei Verlust oder Beschädigung / pro Badge

CHF 15.00 (exkl. MwSt.)
Nicht fristgerechte Zahlung der Rechnung
Zahlungserinnerung
Mahngebühren

kostenfrei
CHF 20.00 (exkl. MwSt.)

Wird nach der Mahnung die Rechnung inklusive Mahngebühr nicht beglichen, werden die Badges sämtlicher Mitarbeiter des Subunternehmens gesperrt.

Entsperrungsgebühren / pro MitarbeiterCHF 5.00 (exkl. MwSt.)

Die jeweils aktuellen Kosten und Gebühren sind auf der Homepage von WORKCONTROL publiziert und werden während dem Registrierungsprozess der Nutzer abgerufen und von den Nutzern anerkannt. Weitere Dienstleistungen von WORKCONTROL werden nach Aufwand verrechnet und individuell in Rechnung gestellt (z.B. technischer Support, Datenerfassung).

Die Rechnungstellung erfolgt elektronisch erstmalig nach Vertragsunterzeichnung und in den Folgejahren jeweils im Monat der Registration an die Adresse des Nutzers. Der Versand einer Papierrechnung auf Verlangen des Nutzers ist gegen Entrichtung einer Gebühr von CHF 2.- möglich. Die Nutzer leisten fällige Zahlungen innerhalb von 30 Tagen.

10. Auflösung des Vertragsverhältnisses / Kündigung

Das Vertragsverhältnis zwischen Nutzer und WORKCONTROL wird zeitlich unbefristet geschlossen und ist mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich auf Ende eines jeden Mitgliedsjahres beidseitig kündbar. Ein Mitgliedsjahr umfasst jeweils zwölf Monate ab Registrierungsdatum. Eine Kündigung ist ausgeschlossen, sofern noch eine aktive Entsendung auf ein Projekt besteht. Eine Kündigung setzt in jedem Fall die schriftliche Bestätigung des beauftragenden Erstunternehmens voraus, dass die Entsendung abgeschlossen ist.

Eine ausserordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses mit umgehender Wirkung ist aus wichtigen Gründen zulässig. Als solche wichtigen Gründe gelten etwa besondere Umstände, die ein Festhalten am Vertrag für eine Vertragspartei und das Abwarten der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar erscheinen lassen. Dabei stellt die Verletzung der Rechte und Pflichten gemäss Ziff. 5 und 6 hiervor durch einen Nutzer jeweils einen solchen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses durch WORKCONTROL dar.

Die Kündigung des Vertrages führt zur Deaktivierung des Nutzerkontos und der damit verbundenen WORKCONTROL-Badges für Mitarbeitende. Dadurch ist der Zutritt zu den erfassten Baustellen nicht mehr möglich. Nach der Kündigungsfrist müssen im Falle einer Reaktivierung die nötigen Daten und Dokumente neu im Rahmen einer Erstvalidierung erfasst werden.

11. Änderungen der AGB

WORKCONTROL ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils gültige Fassung der AGB ist auf www.workcontrol.ch abrufbar. Änderungen werden den Nutzern jeweils in geeigneter Form bekanntgegeben. Erfolgt kein Widerspruch innert 30 Tagen seit Bekanntgeben, so gilt die jeweils aktuelle Form der AGB als stillschweigend genehmigt.

12. Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden AGB unwirksam oder undurchsetzbar sind, soll dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen berühren. In einem solchen Fall verständigen sich die Parteien darauf und erkennen an, die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung oder Bestimmungen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Parteien am nächsten kommen, zu ersetzen.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen WORKCONTROL und dem Nutzer untersteht schweizerischem Recht (unter Ausschluss des internationalen Privatrecht). Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen WORKCONTROL und dem Nutzer sich ergebenden Streitigkeiten ist Bern, Schweiz. Vorbehalten bleiben Klagen von WORKCONTROL gegen den Nutzer vor einem anderen Gericht in Rückgriffs- und Gewährleistungsfällen.